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UVV-FAHRZEUGKONTROLLE

Wir bieten Ihnen als Geschäftskunde ein breites Angebot an Serviceleistungen, das immer optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist - unabhängig von der Größe Ihres Fuhrparks.


Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, bei allen betrieblich zugelassenen Fahrzeugen mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf Betriebssicherheit vornehmen zu lassen. Profitieren auch Sie vom Opel Service und lassen Sie die UVV-Prüfung von uns durchführen.


Was ist die UVV-Fahrzeugkontrolle?


Bei den in den Unfallverhütungsvorschriften festgelegten Fahrzeugkontrollen überprüft ein Sachkundiger die Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand.*


Verkehrssicherheit ist nicht Betriebssicherheit


Bei der UVV-Fahrzeugkontrolle werden sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitssicherheit der Fahrzeuge geprüft.



  • Die Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gilt als erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis der Hauptuntersuchung vorliegt oder bei der Inspektion keine Mängel festgestellt wurden.

  • Um auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit alle Anforderungen zu erfüllen, müssen zusätzliche Prüfpunkte abgearbeitet und dokumentiert werden, beispielsweise bewegliche An- und Aufbauten, der Zustand der Einrichtungen zur Ladungssicherung, Hilfsmittel zur Ladungssicherung, Anhängerzugvorrichtung, Dachgepäckträger (sofern vorhanden), der Zustand des Fahrtenschreibers (sofern vorhanden) und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.


Bei Fahrzeugen mit einem verlängerten Serviceintervall von mehr als zwölf Monaten muss die UVV-Fahrzeugkontrolle separat erfolgen. In solchen Fällen erinnern wir Sie nach einer von uns ausgeführten UVV-Prüfung an die Fälligkeit der Folgeprüfung.


Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand


Wenn Sie die UVV-Fahrzeugkontrolle mit einer Inspektion, der HU, der Überprüfung der Fahrerlaubnis oder mit dem im Frühjahr bzw. Herbst fälligen Reifenwechsel verbinden, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Insbesondere in Kombination mit der ohnehin einmal jährlich fälligen Inspektion ist das Angebot der gleichzeitigen UVV-Kontrolle besonders attraktiv:



  • deutlich reduzierte Anzahl von Prüfpunkten

  • Zeit- und Kostenersparnis

  • vereinfachte Terminierung und Dokumentation

  • dank rechtzeitiger Erinnerung alle erforderlichen Termine im Blick

  • Festgestellte Mängel können sofort beseitigt werden.


Sprechen Sie uns einfach auf die UVV-Fahrzeugprüfung an.


Gerne können wir die Prüfung bei Ihrem nächsten Termin in unserem Haus mit erledigen oder aber einen separaten Termin vereinbaren. Sie erhalten von uns den erforderlichen Nachweis sowie die Prüfplakette.


* Geregelt ist diese Fahrzeugkontrolle in § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV-Vorschrift 70).